Ausbildungskonzept der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil
- Allgemeines
An der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil[1] werden in enger Zusammenarbeit mit dem IQSH Lehrkräfte für das Lehramt an Grundschulen, für Sonderpädagogik sowie Seiteneinsteiger ausgebildet.
Im Grundschulbereich bildet die GST in allen Fächern aus, sofern Ausbildungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Im Bereich der Sonderpädagogik können die Fachrichtungen „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und Soziale Entwicklung“ angeboten werden.
Die Ausbildung orientiert sich an der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APVO vom 6. Januar 2020) und den allgemeinen Ausbildungsstandards für den Vorbereitungsdienst.
- Die GST stellt sich den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst[2] vor
In der 1. Schulwoche werden die LiV durch die Ausbildungslehrkräfte und die Schulleitung mit organisatorischen und inhaltlichen Besonderheiten der Schule vertraut gemacht. Die LiV erhalten die Informationsschrift „Wir über uns“ mit allen wichtigen Informationen für den Schulstart und dem darin enthaltenen Ausbildungskonzept der Schule. Die LiV erhalten ihren Stundenplan für das Halb- oder Schuljahr.
- Aufgabenbeschreibung der LiV
Die LiV erfahren Unterstützung in Form von Beratung, Anleitung und Rückmeldung durch die Ausbildungslehrkräfte bezüglich der allgemeinen Ausbildungsstandards, der fachspezifischen Standards sowie der fachrichtungsspezifischen Standards
- im eigenverantwortlichen Unterricht
- durch Hospitationen im Unterricht von Kolleginnen und Kollegen (LiV der Grundschule soll neben den studierten Fächern auch in Deutsch oder Mathematik hospitieren)
- durch Unterricht unter Anleitung der Ausbildungslehrkräfte (anleitende Lehrkraft behält Verantwortung)
- in Ausbildungsberatungen durch Studienleiter in den Fächern, Fachrichtungen und in Pädagogik
- durch das Anfertigen einer Verlaufsskizze zu den Stunden unter Anleitung
- durch die Mitarbeit in den Teamstrukturen der Schule
- im Erstellen eines sonderpädagogisches Gutachtens unter Anleitung (LiV Sonderpädagogik)
- Unterrichtsverpflichtung der LiV
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Grundschule |
Sonderpädagogik |
Seiteneinsteiger |
Eigenverantwortlicher Unterricht |
10 Wochenstunden |
10 Wochenstunden |
Im ersten Qualifizierungsjahr 15 Wochen-stunden, im zweiten Ausbildungsjahr 16 Wochenstunden |
Unterricht unter Anleitung
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2 WS (Je eine/Fach) |
2 WS (je eine/Fach) |
2 WS (je eine/Fach) |
Hospitationen der LiV |
2 WS (je eine /Fach) |
2 WS |
4 WS (je zwei/Fach) |
Einsatz |
sowohl in den Jahrgängen 1-2 als auch 3-4 der Primarstufe |
1. Fachrichtung in einem Arbeitsbereich 2. Fachrichtung in anderem Arbeitsbereich (Förderzentrum, Prävention, Inklusion) |
sowohl in den Jahrgängen 1-2 als auch 3-4 der Primarstufe |
- Aufgabenbeschreibung der Ausbildungslehrkraft
Die Ausbildungslehrkraft
- unterstützt beim Kennenlernen der Schule und des Kollegiums
- führt in das Schulleben ein
- führt in schulische bzw. schulartspezifische Aufgaben ein
- händigt das Schulprogramm aus sowie die Fachanforderungen, das schulinterne Curriculum und anderer Arbeitsgrundlagen/Arbeitsmaterialien
- informiert über Informations- und Kommunikationsstrukturen in der Schule (Schulcommsy, Infotafel, Vertretungsplan, Stundenplan, Aufsichtsplan etc.)
- trifft gemeinsam mit LiV Absprachen über die gemeinsame Zusammenarbeit
- leitet die LiV an, berät und unterstützt die LiV bei der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit entsprechend der Ausbildungsstandards
- beim gemeinsamen Planen und Analysieren ausgewählter Unterrichtsstunden
- bei mittel- und langfristigen Unterrichtsplanungen auf Basis der Fachanforderungen, Lehrpläne, Bildungsstandards und schulinternen Curriculum unterstützen
- bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer Situationen unterstützen
- führt zu Beginn der Ausbildung und nach sechs Monaten Orientierungsgespräche über den aktuellen Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der LiV (Grundlage sind die Ausbildungsstandards)
- hat das Recht und die Pflicht zum Besuch des eigenverantwortlichen Unterrichts der LiV
- Aufgabenbeschreibung der Schulleitung
Die Schulleitung ist der unmittelbare Vorgesetzte der LiV.
Je nach Kapazität hospitiert die Schulleitung mindestens einmal pro Schulhalbjahr in einem der Ausbildungsfächer. Dies kann auch im Rahmen einer Hospitation durch das IQSH stattfinden.
Die Schulleitung fertigt auf Grundlage der Ausbildungsstandards und der Hospitationen die dienstliche Beurteilung über die Eignung und Leistung der LiV an.
Die Schulleitung ist ein Teil der Prüfungskommission.
[1] Im weiteren Verlauf „GST“ genannt
[2] Im Folgenden LiV genannt